Auch die Frage nach der Schlafsituation der Privatklägerin beantwortete sie etwas ausweichend. Es fällt auf, dass sie den Beschuldigten entweder in Schutz zu nehmen versucht, indem sie – den konkreten Fragen ausweichend – stets wieder positive Eigenschaften einzubringen versucht und auch möglicherweise belastende Aussagen nur auf Nachfrage und dabei möglichst unverbindlich gemacht hat (so, dass sie nach dem letzten Mal, als die Polizei vorbeigekommen sei, wohl unbewusst den Fokus vermehrt darauf gelegt habe, alles selber zu organisieren [pag. 209 Z. 510 ff.