Gleichzeitig verteidigte er sein früheres Verhalten, welches schlussendlich zur rechtskräftigen Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Kindern zum Nachteil seines Sohns führte (pag. 129 Z. 128 ff.) und forderte eine psychologische Abklärung seiner Tochter (pag. 130 Z. 179 f.). Anschaulich sind diesbezüglich auch seine protokollierten Aussagen auf Seite 40 des Gutachtens zu den Deliktsvorwürfen («Zu den Delikten», pag. 715). Der Beschuldigte ging somit unvermittelt zum Gegenangriff über und zweifelte den geistigen Zustand seiner Tochter an.