Die Aussagen von N.________ sind ebenfalls glaubhaft und schlüssig. Es ist somit erstellt, dass die Straf- und Zivilklägerin gegenüber N.________ die protokollierten Aussagen machte. 8.4.4 Journal der F.________ Das Journal illustriert anschaulich das stark sexualisierte Verhalten der Straf- und Zivilklägerin und ihre jeweils spontan erfolgten belastenden Aussagen. Bei der