263 Z. 114 ff.). Auf Frage, ob sie solche Aussagen bereits bei einem anderen Kind gehört habe, antwortete sie mit «eigentlich nicht, ausser in einem Fall», als ein Junge zu ihr gesagt habe, dass der Vater einen sexuellen Übergriff bei ihm gemacht habe. Diese Kinder hätten sich aber nicht gekannt und es sei in einem früheren Fall gewesen (pag. 264 Z. 144 ff.). Die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin seien über das Übliche hinausgegangen, worüber kleinere Kinder sprechen würden (pag. 264 Z. 151 f.).