28 gen des Schleckens am Penis soll die Straf- und Zivilklägerin «frischfröhlich» erzählt haben (pag. 258 Z. 136). Mittlerweile sei die Straf- und Zivilklägerin weniger distanzlos und eher etwas distanzierter. Die Aussagen über die Brüste und den Penis berühren seien seit längerer Zeit kein Thema mehr (pag. 258 Z. 141 ff.). Insgesamt sind keine Gründe ersichtlich, an den Aussagen von L.________ zu zweifeln. Damit einhergehend erachtet es die Kammer als erstellt, dass die Strafund Zivilklägerin gegenüber L.________ die protokollierten Aussagen machte.