8.4.1 Einvernahme von K.________ K.________ bestätigte die von ihr gemachten schriftlichen Angaben (Protokoll vom 18. März 2019) anlässlich ihrer Einvernahme und war dabei in der Lage, Präzisierungen vorzunehmen (vgl. pag. 174 Z. 33 ff.). Sie beschrieb, dass es bereits zuvor «diffuse Auffälligkeiten» gegeben habe, wobei sie den Gewaltbereich vorher so noch nicht habe feststellen können (pag. 174 Z. 40 ff.). Auch von der Schulsozialarbeiterin und vom Heilpädagogen sei ein auffälliges Verhalten festgestellt worden (pag. 174 Z. 43 f.).