27 Da die angeklagten Sachverhalte auf Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin beruhen, die sie spontan gegenüber Drittpersonen machte (Kindergartenlehrerin sowie Mitarbeiter der F.________), drängen sich nachfolgend einige ergänzende Bemerkungen zu deren Einvernahmen, den Journaleinträgen und den Ausführungen der Begutachtenden auf. 8.4.1 Einvernahme von K._____