Abschliessend sei angemerkt, dass sich Kinder gemäss BERLINGER spezifisch für missbrauchsbezogene Suggestivfragen als weitgehend resistent erwiesen. Wenn sie den Suggestivfragen doch nachgäben, dann gingen die Antworten nicht über blosse Bejahungen hinaus und lieferten in der Regel keine Detailinformationen. Einzelne oder multiple Suggestivfragen begründeten sodann für sich genommen noch keine substantiellen Bedenken an der Zuverlässigkeit einer Aussage (BER- LINGER, a.a.O., S. 60). So führe nicht jede unglücklich formulierte, singuläre Suggestionsfrage zu nachhaltigen Verzerrungen der Aussage oder gar zu Scheinerinnerungen.