8.6 hiernach). Die vorliegende Entstehungsgeschichte der Aussagen unterscheidet sich damit klar von Fällen, in welchen das Bundesgericht die Hypothese einer Fremdsuggestion aufgrund der Aussagegeschichte nicht mehr ausschloss und den Aussagen des Kindes deshalb keinen genügenden Beweiswert (mehr) zuschrieb (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_655/2020 vom 7. Oktober 2020 E. 2.4.4 ff.; 6B_1109/2019 vom 23. September 2020 E. 2.5.4; 6B_301/2022 vom 26. August 2022 E. 3.5.3 ff.). Abschliessend sei angemerkt, dass sich Kinder gemäss BERLINGER spezifisch für missbrauchsbezogene Suggestivfragen als weitgehend resistent erwiesen.