Auch wollte sie nicht, dass man sie mit einem «Stecken» untersuche. Darüber hinaus verweigerte sie das Ausziehen des Oberteils und initial die Untersuchung des Genitalbereichs, indem sie äusserte «nicht hier» und sich – bekleidet mit Unterhose und Hose – beide Hände vor den Genitalbereich hielt (pag. 378). Die Straf- und Zivilklägerin äusserte sich somit rund einen Monat, nachdem sie ihre Aussagen gegenüber der Kindergartenlehrerin gemacht hatte, anlässlich ihrer körperlichen Untersuchung spontan und ohne Nachfrage dahingehend, dass sie nicht mit einem «Stecken» untersucht werden wolle.