Gegen die Hypothese einer Fremdsuggestion spricht nicht zuletzt die rechtsmedizinische Untersuchung vom 10. April 2019. Gemäss dem rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen und kindergynäkologischen Untersuchung vom 30. April 2019 (pag. 376 ff.) erwähnte die Strafund Zivilklägerin während der körperlichen Untersuchung spontan und ohne Nachfrage, dass sie nicht wünsche, dass man ihr in den Mund schaue und dass sie genügend Luft habe. Auch wollte sie nicht, dass man sie mit einem «Stecken» untersuche.