Aussage erfolgte mit anderen Worten spontan und im Hinblick auf den «Stäcke» und den Beschuldigten ohne suggerierende Hilfestellung. Dem Protokoll lässt sich zudem entnehmen, dass die Straf- und Zivilklägerin auf andere Fragen nicht nur mit ja oder nein antwortete und sich teilweise sogar entgegen der suggerierten Antwort äusserte. So erwiderte sie auf die Feststellung, dass es sicher fein nach Papa rieche, «Nei stinkt. Papa nid dusche, wäh» und unterstrich dies mit Umherfächeln der Hand vor der Nase (pag. 172). Gegen die Hypothese einer Fremdsuggestion spricht nicht zuletzt die rechtsmedizinische Untersuchung vom 10. April 2019.