Statt die Straf- und Zivilklägerin in allgemeiner Weise zu fragen, was mit dem «Stäcke» gewesen sei, fragte sie direkt danach, ob es «viel» vorgekommen sei (Antwort: «Ja, viel»). Zudem gab sie der Straf- und Zivilklägerin bzgl. möglicher Orte der Übergriffe zwei Antworten zur Auswahl («Wald», «Deheime»). Bezüglich dieser Aussagen sowie auch diejenige auf die Frage, ob es weh tue, kann die Hypothese einer Fremdsuggestion somit nicht ausgeschlossen werden. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Straf- und Zivilklägerin die Aussage «Ja, wenn Papa so mit spitze Stäcke», welche in die Anklageschrift eingeflossen ist, von sich aus und ohne erkennbare Fremdsuggestion machte. Die belastende