Die erste Aussage «Ja, wenn Papa so mit spitze Stäcke da unde» machte die Straf- und Zivilklägerin gemäss Protokoll der Kindergartenlehrerin von sich aus und ohne in dieser Hinsicht auf den Beschuldigten angesprochen worden zu sein. Gemäss Protokoll hat die Straf- und Zivilklägerin das Wort «Stäcke» von sich aus genannt. Suggestionen sind nur insofern ersichtlich, als die Kindergartenlehrerin das Wort «Schlitzli» gebrauchte und nachfragte, ob dies manchmal weh mache. Als die Straf- und Zivilklägerin dies bejahte und von sich aus ergänzte, dass es sie «so biise», und sich übermässig kratzte, fragte die Kindergartenlehrerin bloss in wiederholender Weise nach: «Es bisst di aube?».