113 und pag. 114; vgl. auch Bericht der Logopädin vom 8. Mai 2019, pag. 447). So teilte Frau K.________ der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde auf telefonische Nachfrage mit, dass die Straf- und Zivilklägerin zwar schlecht spreche, jedoch genügend gut, dass man sie verstehe. Die Straf- und Zivilklägerin erzähle auch frei von sich aus, habe aber einen kleinen Wortschatz. Die Straf- und Zivilklägerin könne aber ganze Sätze bilden und Handlungsabläufe schildern (pag.