20 hen, wodurch bei Erlebnisberichten jüngerer Kinder das Problem vornehmlich in der Unvollständigkeit und nicht in der Fehlerhaftigkeit der Aussagen bestehe. Als allgemein anerkannte Faustregel gelte, dass Kinder ab etwa vier Jahren aussagetüchtig seien. Kinder unter vier Jahren erfüllten nur in seltenen Ausnahmefällen die Voraussetzung für die Attestierung von Aussagetüchtigkeit. Ab dem fünften Lebensjahr seien kurze freie Narrationen möglich und es könnten einige Informationen im freien Bericht produziert werden.