Insgesamt sei eine Atmosphäre geschaffen worden, welche Übergriffe begünstige. Der stark unterdurchschnittliche Entwicklungsstand der Straf- und Zivilklägerin verbunden mit den durchschnittlichen kognitiven Fähigkeiten bildeten einen gewichtigen Hinweis auf eine erlebte Deprivation. Die Frage, ob es zu sexuell konnotierten Situationen mit dem Beschuldigten kam, liess das Gutachten offen. Arztbericht (pag. 451 f.): Die Straf- und Zivilklägerin war insgesamt fünf Mal bei Herrn med. pract. J.________ in Behandlung wegen Hautausschlägen, Neurodermitis, einem fleckförmigen Haarverlust und einer Warze.