19 Straf- und Zivilklägerin ihr gegenüber so etwas gesagt hätte, was sie nicht getan habe, wäre sie jedenfalls sehr vorsichtig gewesen, das auch so zu glauben. Durchsuchung digitaler Datenträger (pag. 102 f.): Es wurden keine strafrechtlich relevanten Daten gefunden. Allerdings konnten zwei Datenträger vom Fachbereich Digitale Forensik (FDF) der Kantonspolizei Bern nicht entschlüsselt werden und der Beschuldigte machte diesbezüglich keine Angaben zum Passwort. Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren/Gutachten (pag.