12 ff., pag. 124 ff., pag. 146 ff. und pag. 1130 ff.): Der Beschuldigte stritt bis zuletzt alles ab, stellte dabei die dokumentierten belastenden Aussagen der Straf- und Zivilklägerin in Frage und verlangte eine psychologische Abklärung der Straf- und Zivilklägerin. Aussage des Bruders der Straf- und Zivilklägerin (pag. 234 ff.): Der Bruder der Straf- und Zivilklägerin sagte aus, nie etwas in diese Richtung wahrgenommen zu haben, und gab hinsichtlich der sexuellen Handlungen des Vaters ihm gegenüber an, dies nicht als sexuelle Misshandlung empfunden zu haben. Aussagen der Mutter der Straf- und Zivilklägerin (pag. 180 ff., pag. 198 ff. und pag. 408 ff.