Zudem sind wiederholt Verhaltensauffälligkeiten und sexualisierte Aussagen der Straf- und Zivilklägerin dokumentiert. Das Journal ist eindrücklich und einzelne Einträge darin sind zentral für die angeklagten Tatvorwürfe. So basieren die Vorwürfe, der Beschuldigte habe die Straf- und Zivilklägerin seinen Penis berühren und lecken lassen und die Brüste der Straf- und Zivilklägerin ausgegriffen im Wesentlichen auf diesen Journaleinträgen. Die beiden Betreuungspersonen, welche die entsprechenden Journaleinträge verfasst hatten, wurden parteiöffentlich einvernommen. Beide bestätigten ihre Feststellungen (vgl. pag. 254 ff. und pag. 260 ff.). Aussagen des Beschuldigten (pag. 12 ff., pag.