115 ff.) ist festgehalten, dass die Türe erst nach etwas mehr als 10 Minuten geöffnet wurde und sich die Straf- und Zivilklägerin beim Eintreffen der Polizei im Bett des Beschuldigten befunden habe, in Seitenlage liegend und nur mit Unterhosen bekleidet. Gegenüber der betreuenden Polizistin soll die Straf- und Zivilklägerin auf Nachfrage, ob der Beschuldigte ihr etwas gesagt habe, als die Polizei gekommen sei, geantwortet haben: «nüt säge wäge öppis», wobei sie das «öppis» nicht weiter benennen konnte.