Der Beschuldigte erstellte Fotos und Filmaufnahmen von seinem Sohn, wobei er diesen hierfür zu sexuellen Handlungen verleitete. Zudem wurden beim Beschuldigten Dateien mit kinderpornografischem Inhalt festgestellt. Hausdurchsuchung/Anhaltung: Im Berichtsrapport (pag. 115 ff.) ist festgehalten, dass die Türe erst nach etwas mehr als 10 Minuten geöffnet wurde und sich die Straf- und Zivilklägerin beim Eintreffen der Polizei im Bett des Beschuldigten befunden habe, in Seitenlage liegend und nur mit Unterhosen bekleidet.