Der Vorwurf wird vom Beschuldigten vollumfänglich bestritten (pag. 1340 ff.). 8.2 Beweismittel Diesbezüglich kann vorab auf die Zusammenstellung in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden, auf deren Wiederholung an dieser Stelle verzichtet wird (S. 10 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1203 ff.). Soweit für die Beweiswürdigung von Relevanz, wird an den entsprechenden Stellen auf einzelne Beweismittel eingegangen. Einleitend kann im Sinne einer kurzen Übersicht zu den Beweismitteln – in nicht abschliessender Weise – was folgt festgehalten werden: Verfahrenseinleitung: