Demnach sind gemäss Bundesgericht und Literatur verlässliche Darstellungen kaum vor Abschluss des vierten Lebensjahrs zu erhalten und gelten Kinder grundsätzlich erst ab etwa vier Jahren als aussagetüchtig. Für die Beurteilung der Aussagetüchtigkeit sind jedoch stets der individuelle Entwicklungsstand und die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und es ist der Gefahr von suggerierten Aussagen Rechnung zu tragen.