15 6B_1003/2020 vom 24. April 2021 E. 1.2.1; 6B_619/2019 vom 11. März .2020 E. 2.3; 6B_907/2015 vom 7. Dezember 2015 E. 1.3; 6B_441/2013 vom 4. November 2013 E. 3.2). Es versteht sich von selbst, dass sich die Straf- und Zivilklägerin kaum an einen Missbrauch in den ersten Monaten nach ihrer Geburt erinnern dürfte; das Erinnerungsvermögen muss sich erst entwickeln und ausbilden (vgl. NIEHAUS, Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Kinderaussagen, FamPra.ch 2010 S. 315 ff.