1.1 das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten gemäss Ziff. 1 des Urteils ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 1.2 A.________ von der Anschuldigung der Tätlichkeiten gemäss Ziff. II des Urteils ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen wurde. II. A.________ sei demgegenüber schuldig zu erklären