1. Die beschlagnahmte Waffe sei der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe zur Prüfung verwaltungsrechtlicher Massnahmen zu übergeben. 2. Die beschlagnahmten elektronischen Datenträger seien A.________ nach Eintritt der Rechtskraft zurückzugeben. 3. Dem zuständigen Bundesamt sei die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen. 4. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen.