2. des Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, begangen in der Zeit von ________2014 bis 18.03.2019 in E.________ (Ort), z.N. von C.________, geb. ________2014; 3. der Übertretung gegen das Waffengesetz, begangen am 10.04.2019 in E.________ (Ort), und er sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern von ________, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 55 Tagen;