12 2. des Freispruchs von der Anschuldigung wegen Tätlichkeiten, angeblich begangen vom 24.11.2018 bis 18.03.2019 in E.________(Ort), z.N. von C.________, geb. ________2014, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der sexuellen Handlungen mit Kind und Schändung, mehrfach begangen in der Zeit von ________2014 bis 18.03.2019 in E.________ (Ort), z.N. von C.________, geb. ________2014;