Eindrücklich und sinnbildlich hierfür sind die Aussagen des Bruders der Straf- und Zivilklägerin zu den Fotos und Filmaufnahmen, welche zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Beschuldigten wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie geführt haben. So sagte der Bruder der Straf- und Zivilklägerin im vorliegenden Verfahren aus, dass er die Bilder, welche der Beschuldigte von ihm gemacht habe, nicht als sexuelle Misshandlung empfunden habe (pag. 0235).