des Angeklagten auf ein faires Verfahren und die Zuverlässigkeit der Beweise zu gewährleisten. Mit anderen Worten muss das Gleichgewicht des Verfahrens wiederhergestellt werden. Diese Frage muss im Rahmen einer umfassenden Bewertung der Fairness des Verfahrens geprüft werden, bei der nicht nur die Rechte der Verteidigung, sondern auch Interessen der Öffentlichkeit und der Opfer an einer Strafverfolgung des Täters berücksichtigt werden. Es gilt dabei einen dreistufigen Ansatz zu wählen. Zunächst ist zu untersuchen, ob es einen wichtigen Grund gab, der die fehlende Konfrontation rechtfertigt.