Sachverständigengutachten zur Glaubhaftigkeit und Aussagekraft (Beweisantrag Nr. 2) Die Prüfung der Glaubhaftigkeit von Aussagen fällt grundsätzlich in die Kernkompetenz des Gerichts. So sind auch Aussagen von kindlichen Zeugen in der Regel durch das Gericht selbst zu würdigen, sofern sie klar sowie verständlich sind und auch ohne besondere kinderpsychologische Fachkenntnisse interpretiert werden können (Urteile des Bundesgerichts 6B_1294/2015 vom 18. Mai 2016 E. 5.4 m.w.H.; 6B_301/2022 vom 26. August 2022 E. 3.4.4.).