3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen 3.1 Beweisanträge des Beschuldigten Mit Berufungserklärung vom 13. Mai 2022 stellte und begründete der Beschuldigte die folgenden Beweisanträge (pag. 1275 ff.): 1. Es sei ein kinderpsychologisches Sachverständigengutachten betreffend die Aussagetüchtigkeit von C.________, geb. ________2014 anzuordnen. 2. Es sei ein kinderpsychologisches Sachverständigengutachten betreffend die Glaubhaftigkeit und Aussagekraft der Aussagen von C.________, geb. ________2014 anzuordnen.