2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, mit Schreiben vom 25. November 2021 fristgerecht Berufung an (pag. 1184). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 21. April 2021 [recte: 21. April 2022]. Die Berufungserklärung der Verteidigung datiert vom 13. Mai 2022 und erfolgte fristgerecht (pag. 1272 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 25. Mai 2022 (pag. 1293 ff.) mit, sie beantrage kein Nichteintreten auf die Berufung