1. Die beschlagnahmten Waffen Revolver «Rossi» Nr. A876666 und Luftdruckpistole «HW 40 PCA» werden der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe zur Prüfung verwaltungsrechtlicher Massnahmen übergeben. 2. Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - Verschlüsselte Festplatte aus Ass. 01, Tower - Externe Festplatte verschlüsselt.