1. Zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom ________. Die Untersuchungshaft von 55 Tagen wird im Umfang von 55 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt.