6. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen. 7. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43658, insgesamt bestimmt auf CHF 500.00, trägt der Kanton Bern. Von der Revision unberührt bleibt hingegen die Verurteilung zu den von A.________ durch Säumnis verursachten Mehrkosten von CHF 100.00. 8. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.