Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (nur Dispositiv, innert 10 Tagen) - dem Nachrichtendienst des Bundes (nur Dispositiv, innert 10 Tagen) Bern, 15. Februar 2023 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 11. Juli 2023) Die Präsidentin i.V.: