81 Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - der Strafklägerin 1 - dem Strafkläger 2 - dem Strafkläger 3 - dem Strafkläger 4 - dem Strafkläger 5 - dem Strafkläger 6 Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD;