1. Das Strafverfahren gegen A.________ 1.1. wegen Sachentziehung (Art. 141 StGB), angeblich begangen am 30. April 2020 oder einige Tage später in K.________ zum Nachteil von J.________; 1.2. wegen Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB), angeblich begangen am 27. Mai 2020 in K.________ zum Nachteil von J.________; 1.3. wegen Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB), angeblich begangen am 27. Mai 2020 in K.________ zum Nachteil von J.________; 2. ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde.