26. Amtliche Entschädigung 26.1 Erstinstanzliches Verfahren Die von der Vorinstanz festgesetzte Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren ist nicht zu beanstanden. 26.2 Oberinstanzliches Verfahren Rechtsanwalt C.________ machte mit Kostennote vom 14. Februar 2023 einen Zeitaufwand von 25 Stunden und Auslagen von CHF 126.10 geltend (pag. 1494 ff.). Diese Aufwendungen sind bis auf die folgenden zwei Ausnahmen angemessen: