__ an der oberinstanzlichen Einvernahme mehrmals die Wichtigkeit eines sorgfältigen und flexiblen Übergangs vom geschlossenen in den offenen Rahmen. Solche Lockerungen und insbesondere deren Aufhebung im Falle eines Rückschrittes sind Teil der stationären Massnahme. Nach Einschätzung des Gutachters ist inklusive Lockerungsschritten mit einem Zeitraum von ca. vier Jahren zu rechnen. Damit ist nicht mit einem Ablauf der Massnahme deutlich vor der fünfjährigen Höchstdauer zu rechnen. Eine zeitliche Beschränkung der Massnahme ist daher nicht angezeigt.