Gleichzeitig liegt es jedoch im Interesse seiner Gesundheit, den genannten Teufelskreis zu unterbrechen, unter Abstinenz von Drogen die benötigte Stabilisierung zu erreichen und der Gefahr von völliger Verwahrlosung entgegenzutreten. Es spricht schliesslich auch nicht gegen die Anordnung einer stationären Massnahme, dass sich in einer geschlossenen Massnahme zunächst die Situationen häufen könnten, in denen der Beschuldigte Interventionen von Seiten der Pflege oder einem Sicherheitsdienst als ungerecht empfindet und als Folge dessen aggressiv und gewalttätig wird (vgl. pag. 549).