Eine stationäre Massnahme in einem geschlossenen Setting mit anschliessender Möglichkeit zu einer schrittweisen, flexiblen Lockerung führt somit zwar zu einer schweren Einschränkung der Freiheitsrechte des Beschuldigten. Gleichzeitig liegt es jedoch im Interesse seiner Gesundheit, den genannten Teufelskreis zu unterbrechen, unter Abstinenz von Drogen die benötigte Stabilisierung zu erreichen und der Gefahr von völliger Verwahrlosung entgegenzutreten.