Versuche, selbständig zu leben, scheiterten innert kürzester Zeit. Die betreuenden Institutionen, insbesondere das L.________(Klinik), stossen mit dem Beschuldigten an die Grenzen des Mach- und Tragbaren. In den bisherigen Behandlungen gelang es nicht, die Symptomatik beim Beschuldigten gänzlich zu reduzieren. Eine Vollremission wird denn auch einhellig als unrealistisch erachtet. Eine stationäre Massnahme in einem geschlossenen Setting mit anschliessender Möglichkeit zu einer schrittweisen, flexiblen Lockerung führt somit zwar zu einer schweren Einschränkung der Freiheitsrechte des Beschuldigten.