Zusammenfassend besteht somit ein grosses gesellschaftliches Interesse an einer Behandlung des Beschuldigten und somit an der Anordnung einer stationären Massnahme. Wenn der Beschuldigte keiner adäquaten Behandlung zugeführt wird, sind mit moderater bis hoher Wahrscheinlichkeit Gewaltdelikte, darunter auch schwere Gewaltdelikte, zu erwarten. Es ist somit mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit mit Straftaten von einer Tragweite zu rechnen, die den Rechtsfrieden ernsthaft zu stören vermögen.