75 Messern, einem Brieföffner, einer spitzen Schere, einer Gabel etc. kann aber in der vorliegenden Beurteilung nicht ignoriert werden. Vielmehr verstärken diese Beobachtungen den Eindruck, dass eine konfliktbehaftete Begegnung mit dem Beschuldigten je nachdem, welche Gegenstände dieser im Moment der Eskalation zufälligerweise in Griffnähe hat, in schweren Gewalthandlungen und erheblichen Verletzungen eskalieren kann. Zusammenfassend besteht somit ein grosses gesellschaftliches Interesse an einer Behandlung des Beschuldigten und somit an der Anordnung einer stationären Massnahme.