Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass es zwar bisher noch nie zu ernsthafteren Verletzungen kam, jedoch sowohl in den vorliegenden Akten wie auch in den edierten KESB-Akten zahlreiche Ereignisse dokumentiert sind, bei denen der Beschuldigte spitze Gegenstände oder Messer bei sich hatte oder gar Personen damit bedrohte. Diese Vorfälle sind teilweise lediglich in Berichten zuhanden der KESB erwähnt oder wurden aufgrund von fehlenden oder zurückgezogenen Strafanträgen nicht strafrechtlich verfolgt. Es wird deshalb nicht auf einzelne, strafrechtlich nicht überprüfte Vorfälle abgestellt. Die Häufung der Erwähnungen von