74 schuldigten zu werden. Dies ändert jedoch nichts am öffentlichen Interesse an der Behandlung des Beschuldigten. Auch wenn gewisse Konfrontationen für Angehörige der Kantonspolizei oder für das Psychiatriepersonal an der Tagesordnung stehen, besteht selbstredend ein hohes öffentliches Interesse daran, auch diese Personen, die notabene oftmals im Dienst der Öffentlichkeit stehen, vor Gewalthandlungen zu schützen.