Vom Beschuldigten geht demnach eine moderat bis hohe Gefahr aus, dass er während einer eskalierenden Konfliktsituation gegenüber einer anderen Person gewalttätig wird, wobei es auch zu schweren Gewalthandlungen kommen kann. Aus den Akten sowie den beigezogenen KESB-Akten ist bekannt, dass der Beschuldigte in der aktuellen Dynamik regelmässig in solche Konfliktsituationen gerät, insbesondere (aber nicht nur) in unbehandeltem Zustand und in Kombination mit dem Konsum von Betäubungsmitteln. Das öffentliche Interesse an einer Behandlung des Beschuldigten ist demnach gross, zumal sowohl med. pract. X.________ als auch Dr. med.